SEPA Zahlungsverfahren kommt 2014 – Jetzt Briefpapier umstellen
SEPA Zahlungsverfahren kommt 2014! Die bodensee-medien.com | Agentur für digitale Kommunikation hilft Ihnen bei der Umstellung Ihrer Unterlagen: Briefpapier, Angebote, Rechnungen.
SEPA-FIT
Am 1.Februar 2014 wird europaweit ein neues Verfahren zur bargeldlosen Bezahlung eingeführt, das sogenannte SEPA (Single Euro Payments Area).
Von dort an müssen Überweisungen und Lastschriften nach dem SEPA-Verfahren durchgeführt werden. Kontonummer und Bankleitzahl des Zahlungsempfängers sind nicht mehr relevant, hingegen werden die IBAN und BIC Nummern benötigt.
Für den problemlosen Zahlungsverkehr mit Ihren Kunden ist es wichtig, dass Ihre eigenen Unterlagen im Besonderen Briefpapier für Rechnungen und allgemeinen Schriftverkehr diese Nummern enthalten. Ihre persönlichen Kontokennungsdaten finden Sie auf Ihrem Kontoauszug, im Online Banking oder auf Ihrer Bankkarte. Bei Bedarf können wir Ihre IBAN und BIC Nummern gerne auch für Sie ermitteln.
Als Agentur für ditiale Kommunikation am Bodensee bieten wir Ihnen die Überarbeitung Ihrer Geschäftsunterlagen an diese SEPA-Vorgaben kostengünstig an. Gerne übernehmen wir auch den hochwertigen Druck Ihrer Unterlagen.
Folgen der SEPA-Einführung
Alle Verbraucher, für die eine Umdeutung der bestehenden Lastschriften in eine SEPA-Basis-Lastschrift durchgeführt wird, müssen eine Information erhalten, in der sie über die durchgeführte Migration sowie über die Gläubiger-ID und die Mandatsreferenznummer informiert werden, mit welcher der Gläubiger ab Einführung von SEPA Beträge von ihrem Konto einzieht.
Für bestehende Abbuchungsvereinbarungen mit Firmenkunden gilt, dass diese alle erneuert werden müssen, eine Umdeutung in SEPA-Firmen-Lastschrift-Mandate ohne Zutun des Firmenkunden ist nicht möglich. Für Gläubiger, die mit Einführung von SEPA das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren nutzen möchten, bedeutet das, dass alle bestehenden Abbuchungsvereinbarungen mit Firmenkunden neu eingeholt werden müssen. Dafür muss der Gläubiger dem zahlungspflichtigen Unternehmen ein entsprechendes SEPA-Firmen-Mandat zur Verfügung stellen, das der Zahlungspflichtige unterschreibt und an den Gläubiger zurückgibt. Im Mandat muss der zahlungspflichtige Firmenkunde auf den nicht möglichen Widerruf hingewiesen werden. Für das neue Firmen-Lastschriftverfahren gelten zusätzliche Anforderungen, da ein Widerruf ausgeschlossen ist.
Links:
http://www.iban.de/sepa-ueberweisung.html
SEPA – Einheitlicher_Euro-Zahlungsverkehrsraum
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Danke für die Info! Über das Projekt SEPA für die Unternehmer soll man sich noch informieren: http://www.marktundmittelstand.de/nachrichten/finanzierung/sepa-nur-noch-70-tage-zur-umstellung/
Sehr informativer Artikel zum Thema SEPA. Leider haben bislang noch nicht alle das Thema so ernst genommen. Diese können wirklich froh sein, dass es eine Fristverlängerung gegeben hat. Ich bin sehr gepannt, inwievie diese Zeit tatsächlich für die Umstellung genutzt wird. Das Ergebnis wird sich zeigen, sobald es damit los geht.