AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Gültigkeit der Bestimmungen
1.1 Die Werbeagentur BODENSEEMEDIEN, führt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen aus. Dies gilt auch für alle künftigen Leistungen, falls die AGB‘s nicht nochmal explizit verändert werden.
1.2 Für alle Rechtsgeschäfte mit der Werbeagentur BODENSEEMEDIEN sind die Bestimmungen dieser AGB maßgebend. Mit Erteilung des ersten Auftrags erkennt der Auftraggeber die ausschließliche Gültigkeit dieser Bestimmungen an, auch bei entgegenstehendem Wortlaut seiner Geschäftsbedingungen, es sei denn, dass dazu hierzu abweichend schriftlich vereinbart wurde.
2. Vertragsabschluss
2.1 Angebote (auch spezielle Sonderangebote) sind stets freibleibend. Aufträge werden mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung (E-Mail, Fax, Brief) zu den Bedingungen dieser AGB von der Werbeagentur BODENSEEMEDIEN angenommen.
2.2 Mündliche Spezialvereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unbedingt einer vorherigen schriftlichen Bestätigung (E-Mail, Fax, Brief).
3. Terminabsprachen
3.1 Die Lieferverpflichtungen der Werbeagentur BODENSEEMEDIEN sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen durch uns zur Versendung gebracht worden sind. Das Risiko der Übermittlung (z.B. Beschädigung, Verlust oder Verzögerung), gleich mit welchen Medium übermittelt wird, trägt der Kunde.
3.2. Lieferfristen und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflicht (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben, Bereitstellung von Informationen, Erstellung von Leistungskatalogen / Pflichtheften ordnungsgemäß erfüllt hat und die dazugehörigen Termine von der Werbeagentur BODENSEEMEDIEN schriftlich bestätigt wurden.
3.3 Durch Verzögerung auf Kundenseite kann eine fristgerechte Terminhaltung nicht mehr zu 100% gewährleistet werden.
3.4. Von der Werbeagentur BODENSEEMEDIEN zur Verfügung gestellten Vorlagen und Entwürfe sind nach Farb-, Kontrast-, Bild-, Strich und Tongestaltung erst dann verbindlich, wenn ihre entsprechende Realisierungsmöglichkeit schriftlich von der Werbeagentur BODENSEEMEDIEN bestätigt worden ist.
3.5. Gerät die Werbeagentur BODENSEEMEDIEN mit ihren Leistungen in Verzug, so ist ihr zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftrag-Wertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden.
4. Verbindlichkeit einer Dienstleistung
4.1 Ein schriftlich erteilter Auftrag an die Werbeagentur BODENSEEMEDIEN (E-Mail, Fax, Brief) ist verbindlich. Eine Auftragsbestätigung der Werbeagentur BODENSEEMEDIEN muss hierzu nicht direkt erfolgen.
5 Urheberrechte, Nutzungsrechte
5.1 Jeder erteilte Auftrag ist ein Urhebervertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an seinen Werkleistungen gerichtet ist. Es gelten die Bestimmungen der §§2 und 31 UrhG in Verbindung mit den Werkvertragsbestimmungen des BGB.
5.2 Die Entwürfe und Werkzeichnungen von der Werbeagentur BODENSEEMEDIEN sind persönliche geistige Schöpfungen, die unter das Urheberrechtsgesetz fallen. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht wurde.
5.3 Ohne Zustimmung von der Werbeagentur BODENSEEMEDIEN dürfen die Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen oder Details – ist unzulässig. Ein Verstoß berechtigt die Werbeagentur BODENSEEMEDIEN, eine Vertragsstrafe in angemessener Höhe, jedoch mindestens in der Höhe der bis dato doppelt vereinbarten Vergütung zu verlangen.
5.4 Die Werke von der Werbeagentur BODENSEEMEDIEN dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Grund. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit der Einwilligung von der Werbeagentur BODENSEEMEDIEN und nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet.
5.5 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung durch die Werbeagentur BODENSEEMEDIEN.
5.6 Über den Umfang der Nutzung steht der Werbeagentur BODENSEEMEDIEN ein umfangreicher Auskunftsanspruch zu.
5.7 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung; sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.
5.8 Die Werbeagentur BODENSEEMEDIEN prüft nicht, ob das vom Kunden überlassene Bild-/Textmaterial oder Muster frei von Rechten Dritter (Urheberrechte – Copyright) ist. Die Prüfung obliegt allein dem Kunden. Die Werbeagentur BODENSEEMEDIEN geht davon aus, dass der Auftraggeber/Verwerter zur Verwendung berechtigt ist.
5.9 Die von der Werbeagentur BODENSEEMEDIEN erstellten Entwürfe dürfen vom Auftraggeber nur für den Zweck der Anschauung und Prüfung verwendet werden. Ausdrücklich untersagt ist der Einsatz auf der Homepage, innerhalb von Werbebanner Programmen oder ähnliche Verwendungszwecke wie beispielsweise die Verwendung bei Test-Werbemaßnahmen. Werden die Entwürfe dennoch ohne Erwerb eines Nutzungsrechts eingesetzt, steht der Werbeagentur BODENSEEMEDIEN Schadenersatz in angemessener Höhe, jedoch mindestens in der Höhe des doppelten Listenpreises bzw. Angebotspreises zu.
5.10 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Dienstleistung durch den Auftraggeber auf diesen über.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 An Entwürfen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, jedoch keine Eigentumsrechte übertragen.
7. Vergütung
7.1 Entwürfe und Werkzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung der Nutzungsrechte eine einheitliche Leistung. Die Vergütung dieser Leistung setzt sich aus folgenden Teilhonoraren zusammen:
a) dem Gestaltungshonorar für die genutzte Entwurfsarbeit,
b) dem Werkzeichnungs-/Ausführungshonorar für die Realisierung
7.2 Übt der Auftraggeber seine Nutzungsoption nicht aus und werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, berechnet die Werbeagentur BODENSEEMEDIEN ein Abschlagshonorar.
7.3 Wird von Seiten der Werbeagentur BODENSEEMEDIEN kein expliziter Kostenvoranschlag oder ein Angebot erstellt, gilt, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, der Stundensatz von 95,00 EUR (zzgl. MwSt.).
7.4 Die Schaffung von Entwürfen und sämtliche Tätigkeiten, welche die Werbeagentur BODENSEEMEDIEN für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
7.5 Die Honorare sind bei Ablieferung der Arbeiten fällig; sie sind ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten auch nur in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann die Werbeagentur BODENSEEMEDIEN Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen. Bei Zahlungsverzug können ohne vorherige Nennung weitere Dienstleistungen versagt werden.
7.6 Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
7.7 Sofern eine Abnahme nach Mahnung oder nach maximal fünfzehn Arbeitstagen nach Entwurfsübermittlung nicht durch den Auftraggeber erfolgt ist, gilt der Entwurf als abgenommen und wird in Rechnung gestellt.
7.8 Bei Zahlungsverzug kann die Werbeagentur BODENSEEMEDIEN Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen.
7.9 Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von der Werbeagentur BODENSEEMEDIEN hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 30% der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 70% nach Fertigstellung.
8. Zusatzleistungen, Drittanbieter, Nebenkosten
8.1 Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung, Digitale-Änderungen u. a.) werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
8.2 Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende technische Nebenkosten (z. B. für Modelle, Zwischenreproduktionen, Layout Satz) sind zu erstatten.
8.3 Die Werbeagentur BODENSEEMEDIEN ist berechtigt – zur Erfüllung der gesamten Projektabwicklung – Leistungen von Drittanbietern erbringen zu lassen, bei denen deren Geschäftsbedingungen gelten. Die Vergabe von kreativen Fremdleistungen (z. B. Fotoaufnahmen, Illustrationen, Textarbeiten, Gestaltung, Programmierung, Webdesign) oder die Vergabe von Fremdleistungen im Zuge der Nutzungsdurchführung (z.B. Satz, Lithografie, Druckausführung, Programmierung, Konzeption) nimmt die Werbeagentur BODENSEEMEDIEN aufgrund einer mit dem Auftraggeber/Verwerter getroffenen Vereinbarung in dessen Namen und auf dessen Rechnung vor.
8.4 Soweit die Werbeagentur BODENSEEMEDIEN auf Veranlassung des Auftraggebers/Verwerters Fremdleistungen im eigenen Namen vergibt, stellt der Auftraggeber/Verwerter der Werbeagentur BODENSEEMEDIEN von hieraus resultierenden Verbindlichkeiten frei.
8.5 Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zzgl. Mehrwertsteuer zu entrichten sind.
9. Eigentumsvorbehalt und Versendungsgefahr
9.1 An digital wie manuell erstellten Entwürfen, Werkzeichnungen und digitalen Vorlagen zur Realisierung werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen. Sollte eine Einigung über das Honorar erzielt werden, kann der Auftraggeber von der Werbeagentur BODENSEEMEDIEN die digitalen Daten erwerben. Eine Verpflichtung zur Herausgabe besteht hierzu nicht explizit.
9.2 Die Arbeiten der Werbeagentur BODENSEEMEDIEN dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragte Dritte weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht dem Kunden ein zusätzliches Honorar von mindestens der 3-fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu. Über den Umfang der Nutzung steht ein Auskunftsanspruch zu.
9.3 Die Originale sind nach angemessener Frist unbeschädigt an die Werbeagentur BODENSEEMEDIEN zurückzugeben, digitale Druck-Vorlagen dürfen zu keinem anderen Zweck als dem vereinbarten genutzt werden, sofern nicht ausdrücklich eine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.
9.4 Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers/Kunden.
9.5 Hat die Werbeagentur BODENSEEMEDIEN dem Auftraggeber Originaldateien und PC- und Server-Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von der Werbeagentur BODENSEEMEDIEN geändert werden.
10. Korrektur und Produktionsüberwachung
10.1 Die Produktion wird von der Werbeagentur BODENSEEMEDIEN nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung überwacht. Besteht eine solche Vereinbarung, so ist die Werbeagentur BODENSEEMEDIEN ermächtigt, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen.
10.2 Vor Produktionsbeginn sind der Werbeagentur BODENSEEMEDIEN Korrekturmuster zur Freigabe vorzulegen.
11.Haftung
11.1 Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit seiner Arbeiten wird von der Werbeagentur BODENSEEMEDIEN nicht übernommen; gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit.
11.2 Der Auftraggeber/Verwerter übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild, Video, Ton und Text.
11.3 Soweit die Werbeagentur BODENSEEMEDIEN auf Veranlassung des Auftraggebers/Verwerters Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet die Werbeagentur BODENSEEMEDIEN nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.
11.4 Die Haftung von der Werbeagentur BODENSEEMEDIEN für mangelhafte Druckerzeugnisse, die durch die Lieferung von Daten mit versteckten Mängeln entstanden sind und weder in Farbausdrucken, Proofs sowie PDFs auffielen, ist auszuschließen, wenn die Werbeagentur BODENSEEMEDIEN weder mit der Kontrolle der Daten, Andrucke oder Druckabnahme beauftragt wurde.
11.5 Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber/Verwerter. Delegiert der Auftraggeber/Verwerter im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an die Werbeagentur BODENSEEMEDIEN, stellt er ihn von der Haftung frei.
11.6 Erhält die Werbeagentur BODENSEEMEDIEN den Auftrag zur Gestaltung eines Werbe Mailings obliegt dem Auftraggeber als Einlieferer die Modalitäten und Kosten der Versendung mit der Deutschen Post bzw. Alternativen Dienstleister, etc. zu klären.
11.7 Für die inhaltliche wie technische Richtigkeit von überlassenen digitalen Daten wird keine Gewähr übernommen.
Für Konfigurations- und Konvertierungsleistungen ist jede Haftung – insbesondere für Datenverlust / Datensicherheit – ausgeschlossen.
11.8 Eine unbegrenzte zeitliche Bereitstellung der digitalen Daten kann nicht gewährleistet werden.
11.9 Für einen etwaigen Virenbefall aus dem Internet, von externen Festplatten, USB-Sticks, CD-ROMs, BlueRays, die dem Kunden geliefert werden oder daraus entstehende Schäden, kann keinerlei Haftung übernommen werden.
11.10 Für den Erfolg einer der Drucksachen oder Werbemaßnahme haftet die Werbeagentur BODENSEEMEDIEN nicht.
12. Belegexemplare, Copyright-Hinweise
12.1 Die Werbeagentur BODENSEEMEDIEN ist berechtigt, diese Muster zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.
Von vervielfältigten Werken sind der Werbeagentur BODENSEEMEDIEN 10 einwandfreie Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen.
12.2 Die Werbeagentur BODENSEEMEDIEN darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Die Werbeagentur BODENSEEMEDIEN ist berechtigt Kunden als Referenz im Internet aufzuführen und mit (oder von Nachfolgeseiten) zu verlinken, soweit nichts anderes vereinbart wurde. In der Regel schließt BODENSEEMEDIEN hierzu Referenz-Verträge/Vereinbarungen ab.
13 Gestaltungsfreiheit
13.1 Für die Werbeagentur BODENSEEMEDIEN besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit.
14. Haftungsbeschränkungen
14.1 Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der geleisteten Leistung selbst entstanden sind, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet die Werbeagentur BODENSEEMEDIEN bei Verletzung von Nebenpflichten oder unerlaubter Handlung nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
15. Website Gestaltung/Pflege/Erstellung
15.1 Für verwendete Inhalte, Bilder, Videos und Grafiken haftet alleinig der Auftraggeber/Eigentümer der zur Pflege beauftragten Website.
15.2 Impressum, Datenschutz, Bildrechte Texte unterliegen der Haftung des Auftraggebers/Eigentümer der Website.
15.3 Updates und Backups müssen schriftlich beauftragt werden. Für Fehler auf der Website haftet der Eigentümer der Website.
16 Einlagerung
16.1 Für die Werbeagentur BODENSEEMEDIEN besteht keine Verpflichtung, Druckerzeugnisse, Stehsatz, Druckformen, Fotos, Filme und sonstige Druckvorrichtungen, Papier usw. nach Durchführung des Auftrages zu lagern, es sei denn, es ist darüber eine besondere Vereinbarung mit dem Auftraggeber zustande gekommen; in diesem Falle trägt der Auftraggeber Kosten und Gefahr der Lagerung.
16.2 Wenn eine vorübergehende Einlagerung bei der Werbeagentur BODENSEEMEDIEN ausdrücklich vereinbart ist, so haftet dieser für keinerlei Schaden, der trotz Wahrnehmung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes während der Einlagerung an den Daten entstanden ist. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Versicherungen zur Abdeckung von Risiken an eingelagerten Daten abzuschließen.
17. Verwertungsgesellschaften
17.1.Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die GEMA/Verwerter/Bildrechte abzuführen. Werden diese Gebühren von der Werbeagentur BODENSEEMEDIEN verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese der Werbeagentur BODENSEEMEDIEN gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann je nach Absprache sofort oder auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.
17.2. Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und Werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich.
18. Erfüllungsort und Gerichtsstand
18.1 Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck bestmöglich verwirklicht.
18.2 Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz von der Werbeagentur BODENSEEMEDIEN.
BODENSEE MEDIEN | Agentur für digitale Kommunikation
Stand: Juni 2017
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